
Nach KWG muss eine Bank beim Erwerb einer erheblichen oder massgeblichen Beteiligung an anderen Banken und bestimmten Finanzinstituten oder bei Begründung einer Unternehmensbeziehung, durch die über Mehrheitsbeteiligungen bzw. Beherrschungsverträge unmittelbar oder mittelbar beherrschender Einfluss auf ein derartiges Unternehmen ausgeübt wer......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/beteiligungen-an-banken-pflichten/
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